Aktuelle Regelungen:

Bei den Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen der Kirchengemeinde sollen allzu enge Kontakte vermieden werden. Weiter sind Auflagen, die die Hygiene betreffen und die Verbreitung des Virus verhindern bzw. die Gesundheit der Gottesdienstbesucher schützen sollen, zu beachten.

 

Folgende Auflagen gelten:

Die Gottesdienstbesucher müssen beim Betreten und Verlassen der Kirche eine FFP 2-Maske oder eine medizinische Maske tragen. Daher bittet der Kirchenvorstand darum, dass Sie eine entsprechende Bedeckung mitbringen. Am Platz besteht Maskenpflicht. Ein Abstand von 2 Metern zu Personen eines anderen Haushaltes muss eingehalten werden.

 

Die Hände müssen vor und nach dem Gottesdienst desinfiziert werden. Auch beim Betreten und beim Verlassen der Kirche ist darauf zu achten, dass der Sicherheitsabstand gewahrt wird.

 

 

Die Höchstzahl an Gottesdienstbesuchern pro Gottesdienst beträgt, je nachdem wie viele Familien mit wie vielen Personen teilnehmen, 25 – 40.

 

Wenn Sie Sorge um Ihre Gesundheit haben, ist es verständlich, wenn Sie auf den Gottesdienstbesuch verzichten. Ansonsten bitte ich Sie, die größeren Freiheiten bei Gottesdiensten zu nutzen und die gottesdienstliche Gemeinschaft zu suchen.

Für Beisetzungen auf dem Friedhof gibt es zurzeit keine Beschränkung der teilnehmenden Personen sowie keine allgemeine Obergrenze.

 

Pfarrer Dr. Hans-Peter Göll