„Der Friedhof und ein Grab dort – wie auch immer es gestaltet sein mag, sei es für eine Erdbestattung mit Grabstein oder sei es für eine Urne unter einem Baum – der Friedhof bietet in jedem Fall einen offenen und doch geschützten Raum und damit Geborgenheit. Die oft als ‚deadline‘ verstandene endgültige Frist des Todes wird aufgebrochen und eröffnet zu einem ‚life space‘, also einem Lebensraum, der Tod und ewiges Leben umspannt.

 

In diesem Raum, der eröffnet und zugleich birgt, können die Hinterbliebenen sich an diejenigen anschließen, die es erfahren haben: „er ist nicht hier“, „was sucht ihr den Lebenden bei den Toten?” . …

 

Ein kirchlicher Friedhof kann zu einem mit Leben gefüllten Raum werde, der ein Rastplatz für die Seele, eine Schatzkammer des Glaubens, ein Kraftort, ein Raum der Verbundenheit, der Begegnung, ja sogar ein Freiraum wird, also all das widerspiegelt, was einen heiligen Raum ausmacht und was sonst nur als kennzeichnend für die Kirche gilt. Dieser Raum wird umspannt vom Leben als Zyklus von Geborenwerden – Leben – Lebensende und Neubeginn nach dem Tod. Hineingegeben in den Raum Gottes steht Leben unter der Zusage und dem Segen Gottes, in enger untrennbarer Verbindung mit ihm. Dieses „höret nimmer auf“ …, auch und gerade im Tode nicht.“

 

Wir glauben: „Jesus Christus herrscht als König…. Daher wissen wir unser Leben gut aufgehoben in seiner Hand. Wir wissen es selbst dann gut aufgehoben in seiner Hand, wenn unser irdisches Leben einmal ein Ende haben wird. Die Gräber, in die wir unsere Verstorbenen legen, sie gehören nicht zur Unterwelt, in der der Tod herrscht, sondern sie sind und bleiben beherrscht von Jesus Christus, dem Ersten und dem Letzten, sie bleiben in der Hand des Herrn, der da ist und der da war und der da kommt…. Der Friedhof wird so gleichermaßen zu einem Aufenthaltsraum für die Lebenden und die Toten.“ (Ulrike Schorn, Der evangelische Friedhof als Signature Dish, in: Evangelische Friedhöfe in Bayern, hg. von Hans-Peter Hübner und Klaus Raschzok, München 2021, 109-119, hier: 115)

 

Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Heinersberg-Nordhalben-Steinwiesen ist Eigentümerin eines Friedhofs, der neben der Jubilate-Kirche in Nordhalben-Grund liegt. Ursprünglich war der Friedhof für die Gemeindeglieder der Ortsteile Grund und Heinersberg bestimmt. Seit Jahren können aber Verstorbene ohne Beschränkung aufgrund des Herkunftsortes oder der Zugehörigkeit zu einer Religion bestattet werden.

 

Da der Friedhof an einem Hang angelegt ist, ist er terrassiert. 2015/2016 wurde der Friedhof grundlegend saniert. Er fügt sich sehr gut in die Landschaft ein. Möglich sind verschiedene Bestattungsformen: Einzelreihengräber und Wahlgräber für Erdbestattungen sowie Urnengräber. In einem angelegten Urnenfeld sind die Grabstätten pflegefreie. Auch die Gräber für Erdbestattungen und für Urnen können mit Hilfe von Plattenabdeckungen pflegefrei gestaltet werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über das Pfarramt, Grund 22, 96365 Nordhalben

 

(Tel. 09267 268; Fax. 09267 913181; E-Mail: pfarramt.nordhalben[at]elkb.de)

 

Unsere Friedhofsordnung können Sie hier ansehen